Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der anwendungsbezogenen Agrar- und Stadtökologieforschung können Schüler, Lehrlinge, Studenten, Hochschulabsolventen, Doktoranden (nachfolgend Bewerber genannt), die sich während und nach Abschluss der Ausbildung auf die weitere Qualifizierung durch Teilnahme und/oder Durchführung von Forschungsvorhaben vorbereiten, Geldleistungen als Stipendium oder Prämierungen für Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Leistungen erhalten. Darüber hinaus werden Forschungsprojekte an schulischen Einrichtungen sowie forschungsorientierte Maßnahmen der beruflichen Bildung für den Besuch von Hochschulen gefördert.
Die Themen für Stipendien und Prämierungen werden durch den Verein zur Förderung agrar- und stadtökologischer Projekte e.V. ausgeschrieben.
Die Forschungsvorhaben müssen einen hohen Nutzen für die Wissenschaft erwarten lassen.
Bewerbungen für themenbezogene Stipendien und forschungsprojektbezogene Prämien können sowohl von Einzelpersonen als auch von Arbeits- oder Forschungsgruppen in zweifacher Ausfertigung im Institut für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (nachfolgend IASP genannt) eingereicht werden. In der Bewerbung ist ein Betreuer mit Benennung der entsprechenden Einrichtung anzugeben.Über die Bewerbungen entscheidet der Vorstand des A.S.P. auf Vorschlag der Geschäftsleitung des IASP. Die ausgewählten Bewerber erhalten im Falle der Bewilligung eines Stipendiums einen Stipendienvertrag und im Falle von projektbezogenen Prämien eine Interessenserklärung zum Projekt.
Das leistungsabhängige Stipendium beträgt bis zu 1.000,00 Euro monatlich zuzüglich einer Sach- und Reisekostenpauschale von bis zu 100,00 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Familienzuschlag von 100,00 Euro monatlich, wenn der Stipendiat ein Kind zu versorgen hat. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Stipendienbetrag um weitere 50,00 Euro.
Bei Vergabe des Stipendiums werden Höhe und Laufzeit des Stipendiums auf Grundlage des begutachteten Arbeits-/Zeitplanes individuell festgelegt und vertraglich geregelt. Die Evaluierung des Arbeitsstandes erfolgt auf Festlegung der Betreuer in Abstimmung mit dem IASP vorzugsweise in einem Forschungskolloquium. Vom Ergebnis der Evaluierung ist die Stipendienvergabe für das Folgejahr abhängig. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Für die Laufzeit des Stipendiums wird ein Vertrag mit dem Stipendiaten abgeschlossen, der
Bei negativer Evaluierung oder Abbruch endet der Stipendienvertrag nach Vorlage eines ausführlichen Abbruch-berichtes vorfristig.
Die Prämie für ein Forschungsprojekt kann bis zu 1300,00 EUR betragen und wird in Abhängigkeit von der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit gewährt. Die Höhe der forschungsprojektbezogenen Prämie und der Zahlungsmodus werden vom Vorstand des A.S.P auf Vorschlag der Geschäftsleitung des IASP festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Prämie nach Einreichung der Arbeit besteht nicht.
Bei Bewilligung der forschungsprojektbezogenen Prämie erhält der Bewerber eine Interessenserklärung zum Projekt, die das Thema der Forschungsarbeit, die leistungsbezogenen Kriterien für die Höhe der erreichbaren Prämie und den Zahlungsmodus enthält.Bei Schülern und Lehrlingen benennt die Ausbildungseinrichtung einen Betreuer, mit dem der Inhalt der Interessenserklärung abgestimmt und unterzeichnet wird. Der Betreuer trägt damit die Verantwortung für die sachliche Einordnung und Durchführbarkeit der Forschungsarbeit innerhalb der Ausbildungseinrichtung sowie die entsprechende Anerkennung für die geleistete wissenschaftliche Arbeit.
Diese Verordnung tritt durch Beschluss des A.S.P. vom 06.12.2000 am 01.01.2001 in Kraft und wurde zuletzt am 29.06.2011 mit Wirkung zum 01.07.2011 aktualisiert.