Gemäß Berliner Hochschulgesetz und entsprechend der Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin über die Einrichtung von Instituten "an der Hochschule" (An-Institute) wird eine solche Anerkennung für jeweils maximal fünf Jahre gewährt; danach kann sie auf Antrag verlängert werden. Für das IASP wäre die die aktuelle (die inzwischen fünfte) Anerkennung als An-Institut am 31.12. dieses Jahres ausgelaufen, weshalb gemeinsam mit der Lebenswissenschaftlichen Fakultät der HU rechtzeitig der Antrag auf Verlängerung dieser "Akkreditierung" gestellt wurde. Nachdem sich alle relevanten Gremien einschließlich der Kommissionen des Akademischen Senats einstimmig positiv zu diesem Antrag geäußert hatten, wurde er am 14. Juli 2020 im Akademischen Senat behandelt und dort wiederum ohne Gegenstimme bestätigt. Mit diesem klaren Votum des Senats verfügt unser Institut über den hochschulrechtlichen und politischen Rahmen für die Jahre 2021 bis 2025.